Rechtsprechung
LG Regensburg, 01.10.2008 - 7 T 309/07 (2) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Mehrheitsbeschluss über eine unter jahrelanger Missachtung der Teilungserklärung erstellte Jahresabrechnung; Aufhebung von Entlastungsbeschlüssen für Verwaltung und Beirat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung der Jahresabrechnung trotz dauerhafter Missachtung der Teilungserklärung! (IMR 2009, 1040)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus LG Regensburg, 01.10.2008 - 7 T 309/07
Da sie damit absolut unzuständig ist, sind derartige vereinbarungsändernden Beschlüsse nichtig (vgl. BGH, ZWE 2000, 518 ff.;… Niedenführ/Schulze, WEG 2002, § 10 Rdnr. 30 a). - BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Auszug aus LG Regensburg, 01.10.2008 - 7 T 309/07
Eine langjährige, der Teilungserklärung entgegengesetzte Praxis ersetzt allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (vgl. BayObLG NZM 2001, 754, 756; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005, Az. I-3 Wx 77/05, zitiert in: juris). - OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - 3 Wx 77/05
Auszug aus LG Regensburg, 01.10.2008 - 7 T 309/07
Eine langjährige, der Teilungserklärung entgegengesetzte Praxis ersetzt allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (vgl. BayObLG NZM 2001, 754, 756; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005, Az. I-3 Wx 77/05, zitiert in: juris). - BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85
Auszug aus LG Regensburg, 01.10.2008 - 7 T 309/07
Die Antragstellerin hat durch ihre Erklärung vor der Kammer die ursprünglich unbeschränkte Anfechtung der jeweiligen Beschlüsse zulässigerweise beschränkt (vgl. BayObLG, NJW 1986, 385).
- LG Köln, 11.10.2018 - 29 S 66/18
Wer muss Türen und Fenster in Stand halten?
Im Übrigen erscheint zweifelhaft, dass einem Wohnungseigentümer die Berufung auf eine der Teilungserklärung entsprechende Abrechnung nur deshalb verweigert werden kann, weil in der Vergangenheit nicht regelkonform abgerechnet worden ist und er dies nicht beanstandet hat (vgl. insoweit u. a. LG Regensburg, Beschluss vom 01.10.2008, 7 T 309/07; zitiert nach Juris). - AG Regensburg, 09.12.2009 - 10 C 1971/09
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostentragung des Verwalters
Während frühere diesbezügliche Beschlüsse nicht angefochten wurden, wurden die entsprechenden Beschlüsse der Jahre 2006 und 2007 angefochten, und mit Beschluss des LG Regensburg (7 T 309/07) und Urteil des AG Regensburg (11 C 2593/07) für ungültig erklärt.